Mittwoch, 10. September 2008
Allgemeines
Liebe Blog-Nutzer,

hier können allegemeine Anmerkungen zu den Standards abgegeben werden, die sich nicht auf einzelne Standards beziehen.

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Standard 20
20. Die Bibliothek verfügt über ein schriftlich fixiertes Konzept zur retrospektiven Katalogisierung ihres Bestandes. Es enthält die jährlich zu erfassenden Titel.
Hierzu werden auch Projekte und Fördermöglichkeiten geprüft und dokumentiert, die zusätzliches Personal oder Sachleistungen bereitstellen können.

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Standard 25
25. Die Bibliothek ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerinstitution in max. 10 Minuten Fußweg vom Arbeitsplatz erreichbar; in der Regelarbeitszeit dieser Zielgruppe ist die Bibliothek immer zugänglich.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an weiter entfernten Standorten steht ein Botendienst zur Verfügung.

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Standard 30
30. Die Bibliothek macht definierten Zielgruppen auch Medien und Informationen zugänglich, die sich nicht im eigenen Bestand befinden (z. B. Fernleihe, Dokumentlieferservice).
Auf dieses Angebot wird öffentlich hingewiesen (z. B. Intra- / Internet).

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Standard 31
31. Neuerwerbungen werden den Kundinnen und Kunden innerhalb 1 Woche nach Eingang in der Bibliothek zugänglich gemacht. Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.

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Standard 35
35. Die Bibliothek macht über ihr Internet und/oder Intranet fachlich einschlägige Linksammlungen und digitale Bibliotheken zugänglich (z.B. www.arthistoricum.net, www.artguide.net)

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Standard 36
36. Anfragen jeder Form werden innerhalb von 3 Werktagen beantwortet. Der Empfang elektronischer Anfragen wird innerhalb 1 Werktages bestätigt. Kann eine Anfrage nicht innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden, erhält die Kundin / der Kunde einen Zwischenbescheid mit einem Hinweis auf das bisher Bearbeitete und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.

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Standard 42
42. Im Rahmen einer Befragung erhebt die Bibliothek alle zwei Jahre ihren Bekanntheitsgrad sowie die Kundenbedürfnisse und Wünsche.
Die Befragung wird zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten (Jahreszeitenfaktor) mittels einer festgelegten Methode (s.Checkliste Kundenbefragung, Anhang 3) durchgeführt.
Die Inhalte und Methoden der Befragung sind über einen längeren Zeitpunkt vergleichbar.
Die Ergebnisse der Auswertungen werden schriftlich festgehalten und zur Anpassung der Leistungen und Angebote genutzt.

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Standard 44
44. Die Bibliothek verfügt über ein schriftlich fixiertes mit der Trägerinstitution abgestimmtes Corporate Design aller Mittel und Medien (z. B. Logo, Signet, Schriften, Farben, Formate, Layout, Online-Medien, Leit- und Orientierungssystem, einheitliche Erkennungsmerkmale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

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Standard 48
48. Die Bibliothek informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerinstitution monatlich auf direktem Wege (z. B. Newsletter, Email, Brief) über aktuelle Neuerungen und Neuerwerbungen, Veranstaltungen und Sonderaktionen.

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Standard 52
52. Die Personalausstattung in Kunst- und Museumsbibliotheken basiert auf nachvollziehbaren und schriftlich dokumentierten Personalbemessungsgrundlagen, die sich am Auftrag der Bibliothek, der Größe des Bestandes, der Besucherzahl und weiterer inhaltlicher Bemessungsgrundlagen (z.B. geforderte Erschließungstiefe, Sonderaufgaben) orientiert.

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Standard 54
54. Auf der Basis einer Aufgabenbeschreibung werden in der Personalbemessung auch Aussagen zu den erforderlichen fachlichen Qualifikationen dokumentiert. Bibliothekarische Fachqualifikationen sind unverzichtbar.

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Standard 55
55. Für jede Stelle in der Bibliothek gibt es schriftlich fixierte Aufgabenbeschreibungen und Anforderungsprofile. Das Aufgabenprofil erläutert die jeweils zu erbringenden Aufgaben und Leistungen. Das Anforderungsprofil beschreibt die zur Leistungserbringung notwendigen Qualifikationen. Hierzu gehören Qualifikationen, die im Rahmen formalisierter Ausbildungen erworben wurden und fachliche und persönliche Kompetenzen sowie Methodenkompetenzen, die häufig nur durch biografische Erfahrungen erworben werden können (s.a. Krauß-Leichert, Ute: Berufsbild 2000, Bibliotheken und Bibliothekare im Wandel. – 2., unveränd. Nachdr. - Wiesbaden, 2000).

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Standard 56
56. Für Stellenbesetzungen erstellt die Leitung des bibliothekarischen Fachpesonals Aufgaben- und Anforderungsprofile und schlägt das Auswahlverfahren vor. Die Bibliotheksleitung hat in allen Personalangelegenheiten die Fachaufsicht.

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Standard 58
58. Die bibliothekarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek sind mit den allgemein gültigen Regeln bezüglich der Handhabung von Bibliotheks- und Archivgut sowie von zeitgenössischen Medienformen und den optimalen konservatorischen Grundbedingungen (Klima, Lagerung) für alle in der Bibliothek gesammelten Medienarten vertraut.
Sie tragen dafür Sorge, dass diese geschaffen und angewendet werden.

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Standard 59
59. Die bibliothekarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek sind mit den grundlegenden Bestimmungen des Urheberrechtes vertraut und tragen ihnen in der täglichen Arbeit Rechnung. Einzelheiten werden im jeweiligen Anforderungsprofil beschrieben.

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Standard 60
60. Alle bibliothekarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen mindestens einmal jährlich an einer auf ihre jeweiligen Aufgaben und Qualifikationserfordernisse abgestimmten Fortbildung teil.

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Standard 68
68. Für Spezialbestände (z. B. Rara, Großformate, Sondersammlungen) stehen spezielle Schränke und Regale zur Verfügung. Erfordern Bestände spezielle klimatische Bedingungen (Tonbänder, Rollfilme), so sind diese zu schaffen. (s. a. DIN-Fachbericht 13 ; s. a. http://forum-bestandserhaltung.de ; s. a.: Weisser, Andreas: Videokunst im Museum. In: Restauro 8, 12/2006, S. 525 – 531. Für Langzeitarchivierung von Fotos, Negativen, Audio- und Videobändern gilt als optimal: 25 % Luftfeuchtigkeit, Temperatur 8-10° C. Für elektronische/digitale Medien liegen noch keine Richtwerte vor)

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Standard 69
69. Das Bibliothekspersonal wird an allen, die Bibliothek betreffenden räumlichen Planungen beteiligt. Die Beteiligungsform ist schriftlich zu fixieren.

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Standard 70
70. Die Bibliothek richtet Lese-Arbeitsplätze ein, die Anzahl richtet sich nach dem DIN Fachbericht. Abweichungen sind schriftlich zu begründen.

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Standard 72
72. Lesesaal und Mitarbeiterräume werden alle 10 Jahre renoviert, das Magazin alle 20 Jahre. Auch der Fußboden wird hierbei berücksichtigt.
Qualifiziertes Reinigungspersonal reinigt mindestens einmal wöchentlich die Räume. Magazinräume und Fenster werden zweimal jährlich gereinigt. Buch- und Regalentstaubungen finden einmal jährlich statt.

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Standard 73
73. Jeder hauptamtlichen Mitarbeiterin / jedem hauptamtlichen Mitarbeiter der Bibliothek steht ein Arbeitsplatz mit PC und Drucker (eigener oder Netzwerkdrucker) mit Internetanschluss zur Verfügung.

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Standard 79
79. Es gibt eine Kopiermöglichkeit bzw. die Bibliothek sorgt für eine Reproduktionsmöglich-keit innerhalb 1 Woche.

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Standard 80
80. Die Bibliothek ist in das EDV-Konzept der Trägerinstitution eingebunden (z. B. Netzwerk, Firewall, Datensicherung, Updates). Die Zuständigkeit für den technischen Support ist durch Benennung eines Administrators eindeutig festgelegt.

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Standard 83
83. Für Verbrauchsmaterialien (z. B. Toner, Papier) gibt es ein Vorratslager, das regelmäßig von der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter des Hauses aufgefüllt wird.

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Standard 82
82. Geltende Vorschriften zur Aufstellung technischer Geräte und Betriebsanleitungen werden eingehalten und liegen zur Einsicht in der Bibliothek aus.

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Standard 81
81. Erneuerungsintervalle für Geräte sind wie folgt festgelegt: PC und Monitor, Drucker, Scanner, Kopierer, Faxgeräte alle 5 Jahre.
Es gibt Wartungs- und Serviceverträge mit Leistungsgarantie für die technischen Geräte, die von der Trägerinstitution gepflegt und bezahlt werden.

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Standard 78
78. Die Bibliothek verfügt über Abspielmöglichkeiten für alle in ihrem Bestand befindlichen Medien (z. B. Schallplatte, Audiokassette, Videokassette, CD, DVD).

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Standard 77
77. Die Bibliothek verfügt über mindestens 2 Kunden-Arbeitsplätze mit PC und einen Multi-Funktionsarbeitsplatz, ausgestattet mit Steckdose, Internetzugang.

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Standard 76
76. Es steht mindestens 1 Telefaxgerät zur Verfügung.

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Standard 75
75. Es gibt eine allgemeine Mailadresse für die Bibliothek.

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Standard 74
74. Jede hauptamtliche Mitarbeiterin / jeder hauptamtliche Mitarbeiter der Bibliothek hat Zugang zu einem Telefonanschluss und eine personalisierte Mailadresse. Die Bibliothek verfügt über mindestens einen internationalen Telefonanschluss

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Standard 71
71. Die Lese-Arbeitsplätze sind ausgestattet mit Tisch, Stuhl und Beleuchtung.
Die Bibliothek bietet einen Gruppenarbeitsraum.

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Standard 67
67. Licht und Klima richten sich nach den konservatorischen Bedingungen gemäß DIN-Fachbericht 13 (max. 200 Lux, 50% Luftfeuchtigkeit, 18°C Temperatur im (Magazin);
max. 500 Lux, 60% Luftfeuchtigkeit, 23°C Temperatur im (Lesesaal).
Messgeräte sind aufzustellen und sind von einer definierten Mitarbeiterin / einem definierten Mitarbeiter zu warten (Kontrolle der Messdaten, der Funktionalität und Papierwechsel) und auszuwerten.

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Standard 66
66. Grundlage für die räumlichen Rahmenbedingungen ist der DIN-Fachbericht 13 (Bau- und Nutzungsplanung von wissenschaftlichen Bibliotheken).
Abweichungen werden schriftlich begründet und dokumentiert. (s. Bau- und Nutzungs-planung von wissenschaftlichen Bibliotheken / Deutsches Institut für Normung / Normen-ausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen. – 2., Aufl., 2., aktualis. Nachdr. – Berlin [u.a.]: Beuth, 2002)

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Standard 65
65. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind direkt einer hauptamtlichen Fachkraft unterstellt, die für die Anleitung, Überwachung der Aufgabenerfüllung und die Weiterentwicklung der benötigten Qualifikationen zuständig ist.

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Standard 64
64. Für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen genaue schriftliche Aufgabenbeschreibungen und Anforderungsprofile vor.
Die Arbeitsverhältnisse, insbesondere Rechte und Pflichten, sind schriftlich geregelt.

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Standard 63
63. Für Praktikantinnen und Praktikanten liegt ein schriftlicher Praktikumplan vor.
Er regelt die Arbeits- und Ausbildungsinhalte, Einsatzorte und die jeweils zuständigen Anleitungskräfte.

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Standard 62
62. Für Auszubildende liegt ein schriftlicher Ausbildungsplan vor. Er regelt die Ausbildungsinhalte, Einsatzorte und die jeweils zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder.

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Standard 61
61. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten auf der Basis schriftlich geregelter Arbeitsverhältnisse, die Rechte und Pflichten regeln.

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Standard 57
57. Die bibliothekarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek beherrschen den Umgang mit den fachlich relevanten Medien - soweit diese in der Einrichtung vorhanden bzw. zugänglich sind (z. B. Zettelkatalog, OPAC, Datenbank, Fachdatenbank, Verbundkatalog, Internet, Suchmaschine, Bestelldienst, alle Arten von Trägern audio-visueller Informationen: CD, CD-ROM, DVD, Videoband, Tonkassette).
Sie kennen die unterschiedlichen Datenbankstrukturen und -inhalte und beherrschen die Syntax der jeweiligen Retrieval- und Recherchesprache.

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Standard 53
53. Leitende Funktionen werden von hauptamtlich beschäftigten Kräften besetzt.

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Standard 51
51. Die Bibliothek arbeitet in mindestens einem fachlichen Netzwerk mit (z. B. lokale, regionale, Arbeitsgemeinschaft und/oder Berufsverband). Sie verfolgt die aktuellen Entwicklungen im Bibliothekswesen (z. B. Fachpublikation, Mailing-Liste) und nimmt an Veranstaltungen (z. B. Kongress, Bibliothekartag, Mitgliederversammlung, Fortbildung) teil. Eigene Beiträge in diesen Netzwerken werden dokumentiert.

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Standard 50
50. Die Bibliothek kooperiert mit ausgewählten Abteilungen der Trägerinstitution (z. B. Museumspädagogik) und Bildungseinrichtungen vor Ort (z. B. Schulen, VHS, FH, Universität), denen mindestens einmal jährlich ein Angebot unterbreitet wird (z. B. Handapparat, Büchertisch, Medienliste, Recherchedienstleistung, Veranstaltung).
Diese Kooperationen werden schriftlich dokumentiert.

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Standard 49
49. Die Bibliothek hat ein schriftliches Konzept zur Kooperation und Kontaktarbeit, das folgende Punkte enthält: inhaltliche Grundsätze der Zusammenarbeit mit Dritten (auch Ausschlüsse), eine Liste der bisherigen und potenziellen Kontaktpartner (z. B. Tauschpartner), Regelungen über die personelle Zuständigkeit der Kontaktarbeit, schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der mindestens einmal jährlich hergestellten Kontakte

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Standard 47
47. Die Bibliothek verfügt über einen Presseverteiler und informiert die Medien mittels Pressemitteilungen mindestens 4 mal jährlich über ihre Arbeit.
Die Bibliothek erstellt jährlich einen Pressespiegel, der über sie erschienenen Artikel.

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Standard 46
46. Die Bibliothek erstellt eigene Werbemedien, mit deren Hilfe sie auf ihre Dienstleistungen und Veranstaltungen aufmerksam macht.

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Standard 45
45. Die Bibliothek hat ein schriftlich fixiertes Konzept zu Sprachstil und Formulierungen aller Kommunikationsmittel. Darin enthalten sind exemplarische Vorgaben (z. B. Grußformeln, positive und negative Auskünfte, Bestellwünsche, Textbausteine, Stilmuster).

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Standard 43
43. Das Image der Bibliothek wird jährlich bei den Kundinnen und Kunden (z. B. anhand eines Polaritätenprofils) und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermittelt.
Bei den (Noch-)Nicht-Kundinnen und –Kunden wird das Image durch eine Zufallsauswahl der potenziellen Zielgruppen mit der gleichen Methode ermittelt.

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Standard 41
41. Die Angebote der Bibliothek werden in den Medien der Trägerinstitution (Drucksachen, Pressemeldungen, Intranet, Homepage, s. Checkliste Intra- und Internetauftritt) publiziert.

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Standard 40
40. Die Bibliothek hat ein schriftlich fixiertes Konzept zur Darstellung ihrer Leistungen und Angebote für die Trägerinstitution, die Zielgruppen, die nationale und internationale Fachöffentlichkeit und die allgemeine Öffentlichkeit.
Es enthält klare Verantwortlichkeiten z. B. für die Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen, Erstellung der Mittel und Medien, der Kontaktarbeit mit Presseorganen, Lobbyarbeit. Auf der Basis seiner Auswertung wird es jährlich aktualisiert.

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Standard 39
39. Die Bibliothek verfügt über ein Beschwerdemanagement (Anreiz, Bearbeitung, Auswertung).

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Standard 38
38. Zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz liegt ein schriftliches Konzept vor, das sich an den Zielgruppen orientiert (z. B. Fachinformationsrecherche, Bibliothekseinführung).
Es wird öffentlich bekannt gemacht und sieht Veranstaltungen mindestens einmal jährlich vor.

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Standard 37
37. Rechercheanfragen werden von bibliothekarischen Fachkräften bearbeitet. Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.
Die Kundin / der Kunde erhält neben dem reinen Rechercheergebnis auch vollständige Angaben über die benutzten Quellen.

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Standard 34
34. Der uneingeschränkte Zugang für alle Kundinnen und Kunden zu kostenlosen Fachdatenbanken wird garantiert.

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Standard 33
33. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerinstitution sowie für Kundinnen und Kunden mit Leseausweis wird der Zugang zu vorhandenen kostenpflichtigen Fachdatenbanken (Lizenzpflicht) und Informationssystemen garantiert.

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Standard 32
32. Erwerbungswünsche von Kundinnen und Kunden werden berücksichtigt, sofern diese in das Erwerbungsprofil passen und dem finanziellen Rahmen entsprechen.
Die Bibliothek bearbeitet Bestellwünsche von Kundinnen und Kunden innerhalb von 3 Werktagen.

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Standard 29
29. Medien aus dem eigenen Bestand werden innerhalb von 1 Stunde bereitgestellt. Medien aus Außenmagazinen werden innerhalb von zwei Werktagen bereitgestellt.

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Standard 28
28. Die Bibliothek legt in Absprache mit der Trägerorganisation die Zugangsberechtigung der jeweiligen Zielgruppen zu den Freihand- und Magazinbeständen in einem schriftlichen Konzept fest.

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Standard 27
27. Die Bibliothek ist während der Öffnungszeiten auch telefonisch erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der das Angebot des Rückrufs spätestens am nächsten Werktag enthält.

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Standard 26
26. Für andere Angehörige der Trägerinstitution (z. B. Studentinnen und Studenten) und externe Besucherinnen und Besucher ist die Bibliothek mindestens 20 Stunden wöchentlich geöffnet, davon drei Stunden nach 18.00 Uhr oder am Wochenende (Öffnungszeiten = Auskunftszeiten). Die Bibliothek ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (innerhalb von 10 Minuten zu Fuß ab Haltestelle).

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Standard 24
24. Die Bibliothek legt ein Konzept zur Fernnutzung vor, das den Bedarf der Kundinnen und Kunden und den Charakter der Sammlung berücksichtigt und Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten in virtuellen Informationsräumen anbietet.

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Standard 23
23. Die Bibliotheksbenutzung ist kostenfrei. Besondere Dienstleistungen (z. B. Kopien, Fotoaufträge, aufwändige Recherchen) werden in einer schriftlich fixierten und ausliegenden und/oder online zur Verfügung gestellten Kostenverordnung (Gebühren- / Entgeldordnung) geregelt (s. a. Checkliste Kostenverordnung, Anhang 2)

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Standard 22
22. Eine Benutzungsordnung liegt zur Einsichtnahme im Lesesaal aus und/oder steht online zur Verfügung (s. a. Checkliste Benutzungsordnung, Anhang 1).

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Standard 21
21. Elektronisch erfasste Bestände (OPAC) werden spätestens bis zum 1. Januar 2009 in einem regionalen oder überregionalen und / oder fachlichen Verbundkatalog zugänglich gemacht. Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.

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Standard 19
19. Zur formalen und sachlichen Erschließung von Medien liegen schriftlich festgelegte Richtlinien vor (z. B. Anwendung überregional gültiger Regelwerke, Erschließungstiefe, Aufsatzerschließung, Erfassung elektronischer Ressourcen). Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.

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Standard 18
18. Die Bibliothek legt den Umgang mit Dubletten schriftlich fest.

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Standard 17
17. Pflichtexemplarbibliotheken werden zeitnah bei Erscheinen einer Publikation bedient.

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Standard 16
16. Der Schriftentausch wird anhand einer Tauschkartei/Tauschdatenbank (Titel, Anzahl, Wert, Schätzpreis, Datum für Ein- und Ausgänge) dokumentiert.
Die Bibliothek führt aktuelle Schriftentauschlisten, die veröffentlicht werden (z. B. Website, Versand).

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Standard 14
14. Die Bibliothek entwickelt ein lang-, mittel- und kurzfristig umsetzbares Konzept zur Digitalisierung ihrer Bestände, das schriftlich festgehalten und jährlich angepasst wird.
Dabei werden auch bestehende Digitalisierungsprojekte der Trägerinstitution, anderer Bibliotheken und anderer Institutionen der Informationsbranche genutzt.
Hierzu werden auch Projekte und Fördermöglichkeiten geprüft und dokumentiert, die zusätzliches Personal oder Sachleistungen bereitstellen können

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Standard 12
12. Die Bibliothek legt in Absprache mit der Trägerinstitution fest, wer die Erwerbungsentscheidungen trifft und legt dies schriftlich nieder (z. B. Letztentschei-dungsrecht, Mitwirkungsrecht, Entscheidungsrechte und -pflichten in Konfliktfällen).

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Standard 11
11. Die Bibliothek verfügt über ein Bestandskonzept / Erwerbungsprofil, das die Grundsätze des Bestandsaufbaus festlegt und mit den Zielen der Trägerinstitution abgestimmt ist (z. B. Beschreibung der Sammelgebiete, thematisch, zeitlich und geographisch, Medienarten, elektronische Ressourcen und Informationssysteme, Sonderbestände, Sondersammlungen, Geschenke, Tausch- und Belegexemplare).
Das Erwerbungsprofil wird alle drei Jahre überprüft und angepasst.

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Standard 9
9. Die Bibliothek ist institutionell im Haushalt der Trägerinstitution ausgewiesen und erhält bis zum 01.03. eines jeden Jahres festgelegte Etats.

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Standard 10
10. Die Bibliothek erstellt für ihren Etat in jedem Haushaltsjahr einen Finanzplan, aus dem die unterschiedlichen Einnahme- und Ausgabenarten zu erkennen sind (z. B. Erwerb von Medien wie Zeitschriften, Monographien, Lizenzen für Datenbanken, Schriftentausch, Arbeitsmaterialien und Sachmittel, Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen).

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Standard 8
8. Die Bibliothek beteiligt sich an der Finanzplanung der Trägerinstitution mit eigenen Vorlagen. Diese Vorlagen und das Ergebnis der Verhandlungen mit der Trägerinstitution werden schriftlich dokumentiert.

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Standard 7
7. Die Bibliothek führt eine monatliche Statistik über die für sie relevanten Daten (z. B. Anzahl der Kundinnen und Kunden, sortiert nach Zielgruppen, Anzahl der entliehenen / benutzten Medien, Zugriffe auf ihre Intra- / Internetseiten).
Die Auswahl der zu erhebenden Daten wird jährlich angepasst. Die Daten werden jährlich ausgewertet und zur Anpassung des Angebots genutzt.
Die Ergebnisse der Auswertung werden schriftlich festgehalten. Eine schriftlich festgelegte Auswahl der erhobenen Daten wird regelmäßig an die Deutsche Bibliotheksstatistik übermittelt.

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Standard 6
6. Für die Organisation und fachbibliothekarische Aufgaben steht ein von der Bibliothek schriftlich festzulegender Anteil der Wochenarbeitszeit als Arbeitsstunden außerhalb der Öffnungsstunden zur Verfügung. (dabei Öffnungszeit = Auskunftszeit)

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Standard 5
5. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr und Informationstechnik sind bis 01. Januar 2009 zu realisieren. (s. Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 28, S. 1467, §4, §8, § 11)

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Standard 4
4. Die Bibliothek benennt schriftlich ihre primären und sekundären Zielgruppen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerinstitution, Professorinnen und Professoren, Kustodinnen und Kustoden, Volontärinnen und Volontäre, Museumspädagoginnen und -pädagogen, Honorarkräfte, Restauratorinnen und Restauratoren, Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Studentinnen und Studenten, interessierte Bürgerinnen und Bürger).

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Standard 1
1. Die Bibliothek dient der Informations- und Literaturversorgung der Trägerinstitution und ist, wenn es den Zielen der Trägerinstitution entspricht, darüber hinaus öffentlich zugänglich.

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Standard 3
3. Die Bibliothek benennt schriftlich und in Abstimmung mit der Trägerorganisation messbare Ziele ihrer Arbeit (z. B. Bestandsaufbau, Unterstützung von Forschung und Lehre, von Ausstellungen, Anzahl der zu erfassenden bibliothekarischen Datensätze, Zeitaufwand für die Medienbearbeitung, Erweiterung der Informationsdienstleistungen.)
Diese werden in einem Zielkatalog schriftlich festgelegt. Einmal jährlich wird die Zielerreichung ausgewertet, und es werden für das folgende Jahr neue Ziele schriftlich definiert.

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Standard 2
2. Die Bibliothek ist eine Abteilung innerhalb der übergeordneten Institution, die nach bibliothekarischen Grundsätzen (Fachpersonal, Regelwerke usw.) geführt und organisiert wird.
Ihre Stellung ist im Organigramm und Geschäftsverteilungsplan verbindlich geregelt und schriftlich festgehalten.

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