Mittwoch, 10. September 2008
Standard 2
zangl, 11:09h
2. Die Bibliothek ist eine Abteilung innerhalb der übergeordneten Institution, die nach bibliothekarischen Grundsätzen (Fachpersonal, Regelwerke usw.) geführt und organisiert wird.
Ihre Stellung ist im Organigramm und Geschäftsverteilungsplan verbindlich geregelt und schriftlich festgehalten.
Ihre Stellung ist im Organigramm und Geschäftsverteilungsplan verbindlich geregelt und schriftlich festgehalten.
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zangl,
Freitag, 31. Oktober 2008, 15:43
Formulierung schwammig
"bibliothekarische Grundsätze" was ist das?
Müßte man das nicht erläutern, durch konkrete Formulierungen wie Inhaltliche Erschließung durch Schlagworte oder Systematische Aufstellung, Formale Erschließung mit einem anerkannten Regelwerk z.B. RAK, AACR, PI o.ä.?
Müßte man das nicht erläutern, durch konkrete Formulierungen wie Inhaltliche Erschließung durch Schlagworte oder Systematische Aufstellung, Formale Erschließung mit einem anerkannten Regelwerk z.B. RAK, AACR, PI o.ä.?
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