Mittwoch, 10. September 2008
Standard 12
12. Die Bibliothek legt in Absprache mit der Trägerinstitution fest, wer die Erwerbungsentscheidungen trifft und legt dies schriftlich nieder (z. B. Letztentschei-dungsrecht, Mitwirkungsrecht, Entscheidungsrechte und -pflichten in Konfliktfällen).

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