Mittwoch, 10. September 2008
Standard 65
65. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind direkt einer hauptamtlichen Fachkraft unterstellt, die für die Anleitung, Überwachung der Aufgabenerfüllung und die Weiterentwicklung der benötigten Qualifikationen zuständig ist.

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