Mittwoch, 10. September 2008
Standard 20
20. Die Bibliothek verfügt über ein schriftlich fixiertes Konzept zur retrospektiven Katalogisierung ihres Bestandes. Es enthält die jährlich zu erfassenden Titel.
Hierzu werden auch Projekte und Fördermöglichkeiten geprüft und dokumentiert, die zusätzliches Personal oder Sachleistungen bereitstellen können.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 21
21. Elektronisch erfasste Bestände (OPAC) werden spätestens bis zum 1. Januar 2009 in einem regionalen oder überregionalen und / oder fachlichen Verbundkatalog zugänglich gemacht. Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 19
19. Zur formalen und sachlichen Erschließung von Medien liegen schriftlich festgelegte Richtlinien vor (z. B. Anwendung überregional gültiger Regelwerke, Erschließungstiefe, Aufsatzerschließung, Erfassung elektronischer Ressourcen). Ausnahmen sind schriftlich zu begründen.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 18
18. Die Bibliothek legt den Umgang mit Dubletten schriftlich fest.

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 17
17. Pflichtexemplarbibliotheken werden zeitnah bei Erscheinen einer Publikation bedient.

... link (1 Kommentar)   ... comment


Standard 16
16. Der Schriftentausch wird anhand einer Tauschkartei/Tauschdatenbank (Titel, Anzahl, Wert, Schätzpreis, Datum für Ein- und Ausgänge) dokumentiert.
Die Bibliothek führt aktuelle Schriftentauschlisten, die veröffentlicht werden (z. B. Website, Versand).

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 14
14. Die Bibliothek entwickelt ein lang-, mittel- und kurzfristig umsetzbares Konzept zur Digitalisierung ihrer Bestände, das schriftlich festgehalten und jährlich angepasst wird.
Dabei werden auch bestehende Digitalisierungsprojekte der Trägerinstitution, anderer Bibliotheken und anderer Institutionen der Informationsbranche genutzt.
Hierzu werden auch Projekte und Fördermöglichkeiten geprüft und dokumentiert, die zusätzliches Personal oder Sachleistungen bereitstellen können

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 12
12. Die Bibliothek legt in Absprache mit der Trägerinstitution fest, wer die Erwerbungsentscheidungen trifft und legt dies schriftlich nieder (z. B. Letztentschei-dungsrecht, Mitwirkungsrecht, Entscheidungsrechte und -pflichten in Konfliktfällen).

... link (0 Kommentare)   ... comment


Standard 11
11. Die Bibliothek verfügt über ein Bestandskonzept / Erwerbungsprofil, das die Grundsätze des Bestandsaufbaus festlegt und mit den Zielen der Trägerinstitution abgestimmt ist (z. B. Beschreibung der Sammelgebiete, thematisch, zeitlich und geographisch, Medienarten, elektronische Ressourcen und Informationssysteme, Sonderbestände, Sondersammlungen, Geschenke, Tausch- und Belegexemplare).
Das Erwerbungsprofil wird alle drei Jahre überprüft und angepasst.

... link (0 Kommentare)   ... comment