Mittwoch, 10. September 2008
Standard 51
51. Die Bibliothek arbeitet in mindestens einem fachlichen Netzwerk mit (z. B. lokale, regionale, Arbeitsgemeinschaft und/oder Berufsverband). Sie verfolgt die aktuellen Entwicklungen im Bibliothekswesen (z. B. Fachpublikation, Mailing-Liste) und nimmt an Veranstaltungen (z. B. Kongress, Bibliothekartag, Mitgliederversammlung, Fortbildung) teil. Eigene Beiträge in diesen Netzwerken werden dokumentiert.

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Standard 50
50. Die Bibliothek kooperiert mit ausgewählten Abteilungen der Trägerinstitution (z. B. Museumspädagogik) und Bildungseinrichtungen vor Ort (z. B. Schulen, VHS, FH, Universität), denen mindestens einmal jährlich ein Angebot unterbreitet wird (z. B. Handapparat, Büchertisch, Medienliste, Recherchedienstleistung, Veranstaltung).
Diese Kooperationen werden schriftlich dokumentiert.

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Standard 49
49. Die Bibliothek hat ein schriftliches Konzept zur Kooperation und Kontaktarbeit, das folgende Punkte enthält: inhaltliche Grundsätze der Zusammenarbeit mit Dritten (auch Ausschlüsse), eine Liste der bisherigen und potenziellen Kontaktpartner (z. B. Tauschpartner), Regelungen über die personelle Zuständigkeit der Kontaktarbeit, schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der mindestens einmal jährlich hergestellten Kontakte

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