Mittwoch, 10. September 2008
Standard 62
62. Für Auszubildende liegt ein schriftlicher Ausbildungsplan vor. Er regelt die Ausbildungsinhalte, Einsatzorte und die jeweils zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder.

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Standard 61
61. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten auf der Basis schriftlich geregelter Arbeitsverhältnisse, die Rechte und Pflichten regeln.

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Standard 57
57. Die bibliothekarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek beherrschen den Umgang mit den fachlich relevanten Medien - soweit diese in der Einrichtung vorhanden bzw. zugänglich sind (z. B. Zettelkatalog, OPAC, Datenbank, Fachdatenbank, Verbundkatalog, Internet, Suchmaschine, Bestelldienst, alle Arten von Trägern audio-visueller Informationen: CD, CD-ROM, DVD, Videoband, Tonkassette).
Sie kennen die unterschiedlichen Datenbankstrukturen und -inhalte und beherrschen die Syntax der jeweiligen Retrieval- und Recherchesprache.

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Standard 53
53. Leitende Funktionen werden von hauptamtlich beschäftigten Kräften besetzt.

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